Dipl.-Ing. Hans-Henrich Jurck

Sachverständigenbüro

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Wer braucht wann ein Gutachten?


Oft wird aus einer kleinen Ursache ein großes Problem. Die Beseitigung eines Baumangels kann immense Summen verschlingen. Doch wer ist Schuld am dem Malheur? Sachverständigen-Gutachten können hier Aufschluss geben.

Schimmel an der Wand, Risse im Mauerwerk, durch den Keller drückendes Wasser - die mögliche Mängelliste bei Immobilien ist riesig. Egal ob Sie ein Haus neu bauen oder eine Gebrauchtimmobilie erwerben: Das Risiko, dass man sich mit Mängeln herumärgern muss, sollten Sie nicht unterschätzen. Doch wer ist im Fall der Fälle verantwortlich? Meist will es keiner gewesen sein. So gilt es zu klären, ob der Architekt, ein Handwerker oder gar der Hausbewohner selbst Schuld an den oft sehr kostspieligen Schäden ist. Herausfinden kann das meist ein unabhängiger Sachverständiger.

Ein Sachverständiger beantwortet keine Rechtsfragen. Er beurteilt lediglich im Rahmen einer Bestandsaufnahme die tatsächlichen Gegebenheiten. Dabei muss er unabhängig vom Auftraggeber und unparteiisch bleiben. Es ist also durchaus möglich, dass der Auftraggeber ein Gutachten erhält, das ganz anders aussieht, als er es sich wünscht. Beispiel: Bei modernen, hochdichten Häusern muss Schimmelpilz-Befall nicht unbedingt auf Baumängel zurückzuführen sein. Es kann auch am mangelnden Lüften liegen.

Ein Sachverständigen-Gutachten ist kein Dokument, mit dem unmittelbar Ansprüche durchgesetzt werden können. Scheint also der Schuldige identifiziert, ist noch lange nicht sicher, dass dieser für den Schaden aufkommt. Beharrt dieser auf seiner Unschuld, bleibt nur der Rechtsweg. Vor Gericht spielt das Gutachten eines Sachverständigen allerdings eine große Rolle. Denn das Urteil eines glaubwürdigen und versierten Experten wird von Richtern sehr wohl als wichtige Entscheidungsbasis herangezogen.

Besonders hohes Ansehen genießen öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, an die die höchsten Ansprüche gestellt werden. Neben aufwändigen Prüfungen werden solche Bau-Sachverständige nur für ein Spezialgebiet und für eine begrenzte Zeit meist von der Industrie- und Handelskammer berufen. Daneben gibt es noch andere Sachverständige, die von anderen Institutionen und Organisationen - etwa Architektenkammern oder dem TÜV - anerkannt werden.

Einen Sachverständigen zu beauftragen, ist nicht nur dann sinnvoll, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Oft lohnt sich auch der präventive Einsatz. Ist die Gebrauchtimmobilie - obwohl der Preis günstig erscheint - tatsächlich ihr Geld wert? Oder lauern versteckte Mängel? Kann es bei einem Grundstück etwa wegen eines hohen Grundwasserstandes zu Problemen kommen? All diese Fragen kann der für ein Sachgebiet zuständige Sachverständige schon vor dem Kauf beantworten. Fachgebiete gibt es viele, zum Beispiel: Baustoffe, Baugrund, Gebäudeschäden, Grundstücksbewertung, Architektenhonorare und viele andere.

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