Dipl.-Ing. Hans-Henrich Jurck

Sachverständigenbüro

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Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige


Die Sachverständigen im Bauwesen

Sachverständige sind Fachleute mit einer fundierten fachlichen Grundlagenausbildung und mit umfassender Praxiserfahrung.

Die Sachverständigen im Bauwesen gliedern sich in zwei Gruppen. Die staatlich anerkannten Sachverständigen (saSV) und die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (ö.b.u.v.SV).

Sowohl der saSV, als auch der ö.b.u.v.SV werden von der Ingenieurkammer-Bau NRW anerkannt bzw. bestellt. Sie unterliegen der Aufsicht durch die Kammer.

Dabei ist die ständige Weiterentwicklung der Kenntnisse für eine qualitativ hochwertige und fachübergreifende Sachverständigentätigkeit im gesamten Bauwesen notwendig, um gerade modernen, zunehmend komplexeren Anforderungen zu entsprechen.

Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (ö.b.u.v.SV)

Gerichte benötigen öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zur Aufklärung der tatsächlichen Sachverhalte, um diese anschließend juristisch richtig einordnen zu können. Unternehmer brauchen sie, um berechtigte Ansprüche zu begründen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Der Verbraucher ist auf sie angewiesen, wenn er einen Bauschaden beweisen will, sein Hausgrundstück z.B. zu Beleihungszwecken bewerten lassen muss oder eine Schadensursache untersuchen lassen möchte. Darüber hinaus werden ö.b.u.v.SV gebraucht, wenn in Schiedsgerichts- oder Schiedsgutachtenverfahren abschließend und verbindlich Tatsachenentscheidungen getroffen werden müssen.

Sachverständige nehmen aufgrund ihrer Sachkunde und Erfahrung zu tatsächlichen Sachverhalten Stellung und erteilen fachlichen Rat. Mithin haben Sachverständige die Aufgabe, unparteiisch und unabhängig den Sachverhalt fachlich zu beurteilen oder zu bewerten. Der Sachverständige muss also glaubhaft und vertrauenswürdig sein, so dass seine gutachtliche Aussage von den Betroffenen anerkannt wird. Mit Hilfe seiner Gutachten können gerichtliche Streitigkeiten vermieden oder, falls es dazu kommen sollte, richtige und gerechte Entscheidungen getroffen werden.

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