Die Sachverständigen im
Bauwesen
Sachverständige sind Fachleute mit einer fundierten
fachlichen Grundlagenausbildung und mit umfassender Praxiserfahrung.
Die Sachverständigen im Bauwesen gliedern sich in zwei
Gruppen. Die staatlich anerkannten Sachverständigen (saSV) und
die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen
(ö.b.u.v.SV).
Sowohl der saSV, als auch der ö.b.u.v.SV werden von der
Ingenieurkammer-Bau NRW anerkannt bzw. bestellt. Sie unterliegen der
Aufsicht durch die Kammer.
Dabei ist die ständige Weiterentwicklung der Kenntnisse für
eine qualitativ hochwertige und fachübergreifende
Sachverständigentätigkeit im gesamten Bauwesen notwendig,
um gerade modernen, zunehmend komplexeren Anforderungen zu
entsprechen.
Der öffentlich bestellte und vereidigte
Sachverständige (ö.b.u.v.SV)
Gerichte benötigen öffentlich bestellte und vereidigte
Sachverständige zur Aufklärung der tatsächlichen
Sachverhalte, um diese anschließend juristisch richtig
einordnen zu können. Unternehmer brauchen sie, um berechtigte
Ansprüche zu begründen und unberechtigte Ansprüche
abzuwehren. Der Verbraucher ist auf sie angewiesen, wenn er einen
Bauschaden beweisen will, sein Hausgrundstück z.B. zu
Beleihungszwecken bewerten lassen muss oder eine Schadensursache
untersuchen lassen möchte. Darüber hinaus werden ö.b.u.v.SV
gebraucht, wenn in Schiedsgerichts- oder Schiedsgutachtenverfahren
abschließend und verbindlich Tatsachenentscheidungen getroffen
werden müssen.
Sachverständige nehmen aufgrund ihrer Sachkunde und Erfahrung
zu tatsächlichen Sachverhalten Stellung und erteilen fachlichen
Rat. Mithin haben Sachverständige die Aufgabe, unparteiisch und
unabhängig den Sachverhalt fachlich zu beurteilen oder zu
bewerten. Der Sachverständige muss also glaubhaft und
vertrauenswürdig sein, so dass seine gutachtliche Aussage von
den Betroffenen anerkannt wird. Mit Hilfe seiner Gutachten können
gerichtliche Streitigkeiten vermieden oder, falls es dazu kommen
sollte, richtige und gerechte Entscheidungen getroffen werden.