Dipl.-Ing. Hans-Henrich Jurck

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Pfusch und Mängel am Bau


Wer ein Einfamilienhaus baut oder kauft, für den ist es die Erfüllung aller Wünsche. Doch im Schnitt weist jedes neugebaute Ein- und Zweifamilienhaus 10-20 Baumängel auf. Doch die eigen sich erst später. Wie kann man dem als Laie vorbeugen?

Familie Happ kaufte im vergangenen Sommer ein Haus in Vockerode. Mit dem Kauf wollte sie sich einen Traum erfüllen. Doch schon bald bröckelte der Traum: Die Terrassentür war undicht. In der Küche waren einige Steckdosen gar nicht angeschlossen, und hinter der Dusche sickerte Wasser in die Außenwand. Skeptisch geworden, wandte sich Familie Happ an einen Sachverständigen, vermittelt von der Gesellschaft für technische Überwachung ? GTÜ. Der Experte traute seinen Augen nicht: Die Dachsparren waren laienhaft zusammengezimmert. Durch das Gebälk kann Feuchtigkeit eindringen und zu Schimmelbildung am Holz führen. Die Heizungsanlage sah aus wie ein Ersatzteillager und war schlecht isoliert. Ebenso gab es Putzmängel an Giebel und Fenstern. Der Außensockel war stellenweise feucht und rissig.

Auch Bauherren können böse Überraschungen erleben, wenn die Handwerker abgezogen sind. Die häufigsten Mängel an Gebäuden sind in der Gründung, im Rohbau, im Fenstereinbau, im Schallschutz und im Wärmeschutz zu finden. Nicht nur der Bauherr, auch die Bank hat ein Interesse daran, dass der Bau ordnungsgemäß ausgeführt wird. Schließlich dient das fertige Haus als Absicherung für die Finanzierung. Man sollte schon während der Planungsphase einen Baugutachter hinzuziehen, der den Bau überwacht und eventuelle Baumängel feststellen kann. Das ist zwar nicht ganz billig, aber sehr empfehlenswert.

Die Adressen finden Bauherren unter dem Stichwort "Baubegleitende Qualitätsüberwachung".
Ist das Haus fertig, hat man bei Mängeln gemäß BGB fünf Jahre Anspruch auf Gewährleistung. Dafür sollte man von der Baufirma eine finanzielle Sicherheit verlangen ? für den Fall einer Firmenpleite in dieser Zeit. Nach der Fertigstellung kann man Mängel durch eine sogenannte Gewährleistungsbürgschaft absichern. Es ist auch möglich, einen Teil der Kaufsumme erst nach Ablauf der Gewährleistungsfrist zu überweisen. Dort empfiehlt sich ein Einbehalt von drei Prozent der Kaufsumme. Mängel und Schäden am Haus von Familie Happ belaufen sich auf rund 50.000 Euro.
Das junge Paar wird nun vom Verkäufer bzw. dessen Baufirma die fälligen Nachbesserungen fordern.
Wenn es sein muss, auch mit dem Rechtsanwalt.

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