Wer
ein Einfamilienhaus baut oder kauft, für den ist es die
Erfüllung aller Wünsche. Doch im Schnitt weist jedes
neugebaute Ein- und Zweifamilienhaus 10-20 Baumängel auf. Doch
die eigen sich erst später. Wie kann man dem als Laie vorbeugen?
Familie
Happ kaufte im vergangenen Sommer ein Haus in Vockerode. Mit dem Kauf
wollte sie sich einen Traum erfüllen. Doch schon bald bröckelte
der Traum: Die Terrassentür war undicht. In der Küche waren
einige Steckdosen gar nicht angeschlossen, und hinter der Dusche
sickerte Wasser in die Außenwand. Skeptisch geworden, wandte
sich Familie Happ an einen Sachverständigen, vermittelt von der
Gesellschaft für technische Überwachung ? GTÜ. Der
Experte traute seinen Augen nicht: Die Dachsparren waren laienhaft
zusammengezimmert. Durch das Gebälk kann Feuchtigkeit eindringen
und zu Schimmelbildung am Holz führen. Die Heizungsanlage sah
aus wie ein Ersatzteillager und war schlecht isoliert. Ebenso gab es
Putzmängel an Giebel und Fenstern. Der Außensockel war
stellenweise feucht und rissig.
Auch
Bauherren können böse Überraschungen erleben, wenn die
Handwerker abgezogen sind. Die häufigsten Mängel an
Gebäuden sind in der Gründung, im Rohbau, im Fenstereinbau,
im Schallschutz und im Wärmeschutz zu finden. Nicht nur der
Bauherr, auch die Bank hat ein Interesse daran, dass der Bau
ordnungsgemäß ausgeführt wird. Schließlich
dient das fertige Haus als Absicherung für die Finanzierung. Man
sollte schon während der Planungsphase einen Baugutachter
hinzuziehen, der den Bau überwacht und eventuelle Baumängel
feststellen kann. Das ist zwar nicht ganz billig, aber sehr
empfehlenswert.
Die
Adressen finden Bauherren unter dem Stichwort "Baubegleitende
Qualitätsüberwachung".
Ist das Haus fertig, hat
man bei Mängeln gemäß BGB fünf Jahre Anspruch
auf Gewährleistung. Dafür sollte man von der Baufirma eine
finanzielle Sicherheit verlangen ? für den Fall einer
Firmenpleite in dieser Zeit. Nach der Fertigstellung kann man Mängel
durch eine sogenannte Gewährleistungsbürgschaft absichern.
Es ist auch möglich, einen Teil der Kaufsumme erst nach Ablauf
der Gewährleistungsfrist zu überweisen. Dort empfiehlt sich
ein Einbehalt von drei Prozent der Kaufsumme. Mängel und Schäden
am Haus von Familie Happ belaufen sich auf rund 50.000 Euro.
Das
junge Paar wird nun vom Verkäufer bzw. dessen Baufirma die
fälligen Nachbesserungen fordern.
Wenn es sein muss, auch
mit dem Rechtsanwalt.